AGB
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Aufnahme in das Schlösschen Hotel & Apartments
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle verbindlichen Buchungen von Übernachtungen sowie unverbindlichen Reservierungsanfragen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in die AGB des Gastes oder die des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, sofern diese nicht vom Schlösschen Hotel & Apartments ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Schlösschen Hotel & Apartments in Dallgow-Döberitz (nachfolgend kurz „Hotel“) zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen des Hotels für den Gast.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten ist nicht gestattet. Die Nutzung der Hotelzimmer für öffentliche Einladungen, Werbemaßnahmen, zu Vorstellungs-, oder Verkaufsgesprächen sowie ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Hotelleitung in Textform und können von Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.
2. Vertragsabschluss; Verjährung
2.1 Der Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) kommt durch die verbindliche Buchung des Gastes zustande. Die Buchung kann sowohl telefonisch als auch schriftlich (beispielweise per E-Mail) durchgeführt werden. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Als Vertragspartner gelten das Hotel und der Gast. Sofern Dritte die Buchung für den Gast vornehmen, so haftet dieser dem Hotel gegenüber als Besteller. Unabhängig davon ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, inklusive diese AGB, an den Gast weiterzuleiten.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen der vereinbarten beziehungsweise geltenden Preise des Hotels zu zahlen.
3.2 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten beziehungsweise geltenden Leistungen zu erbringen.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss, werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein berechnete Preis für derartige Leistungen in diesem Zeitraum, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis - höchstens jedoch um max. 10% - anheben.
3.4 Wenn der Gast nachträglich eine Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, so kann das Hotel die vorher vereinbarten Preise ändern.
3.5. Rechnungen des Hotels sind spätestens am Tag der Abreise oder sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt Mahnkosten zu erheben. Jede Mahnung wird nach Verzugseintritt mit einem Betrag in Höhe von 5,00 Euro (€) berechnet. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
3.7. In begründeten Fällen, wie zum Beispiel durch Zahlungsrückstand des Gastes oder durch Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, vor, bei oder nach Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, beispielsweise in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Weiterhin ist das Hotel berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel, aufgelaufene fällige Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.8 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen und unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellter Forderung, gegenüber einer Forderung des Hotels, aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktrittsrecht / Stornierung des Gastes
4.1. Das Hotel räumt dem Gast unter folgenden Bedingungen ein Rücktritts-, Stornierungsrecht ein:
4.2. Wurde das Rücktrittsrecht nicht eingehalten oder ist erloschen, behält sich das Hotel den Anspruch auf eine angemessene Entschädigung vor. Im Falle eines Rücktritt oder einer Stornierung wird das Hotel immer versuchen nicht benötigte Zimmer weiterzuvermieten. Sofern das dem Hotel nicht gelingt, fallen folgende Gebühren an:
Sofern vertraglich kein gesonderter Preis vereinbart wurde, gelten die Preise laut unserer Webseite, jederzeit einzusehen unter https://schloesschen-hotel.de.
4.3. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten auch, wenn der Gast das/die gebuchte/n Zimmer oder Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder dem Hotel diese nicht mitteilt.
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel ein entsprechender Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4. Hat das Hotel dem Gast eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, werden vom Hotel keinen Entschädigungsleistungen gefordert.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
5. Rücktrittsrecht / Stornierung des Hotels
5.1. Hat das Hotel dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.4 eingeräumt, so ist das Hotel ebenfalls berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern Anfragen anderer Gäste nach gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels innerhalb einer angemessener Fristsetzung seine Buchung nicht endgültig bestätigt hat.
5.2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, sofern:
5.3. Vor Ausübung des Rücktrittsrechts wird das Hotel den Gast unverzüglich schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) in Kenntnis zu setzen.
5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag muss das Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr geräumt werden, sofern vorher keine spätere Abreisezeit vereinbart wurde. Bei späterer Räumung kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung eine weitere Übernachtung in Rechnung stellen.
Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass das Hotel, aufgrund fehlender Weitervermietung, kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4. Im gesamten Hotel gilt das Kinder- und Jugendschutzgesetz! Das Rauchen ist in allen Hotelzimmern, den Balkonen, sowie im Treppenflur strikt verboten. Lediglich im Außenbereich. Im Falle eines Verstoßes ist das Hotel berechtigt, dem Gast aufgrund des erhöhten Reinigungsaufwand eine Extragebühr in Rechnung zu stellen. Diese zusätzlichen Kosten belaufen sich auf den doppelten Übernachtungspreis, zudem der Gast das Zimmer gebucht hat, mindestens jedoch auf 80,00 Euro (€). Bei eventuellen Beschädigungen, durch Brandflecke, Brandlöcher oder ähnlichem, wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
7. Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Weiterhin für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit diese in Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
7.2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnisnahme oder auf unverzügliche Mangelanzeige des Gastest bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
7.3. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um eine Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.
7.4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast gegenüber nicht. Da das Hotel keinen Zimmersafe besitzt, dürfen Wertgegenstände, Geld oder andere Kostbarkeiten nicht offen im Hotelzimmer liegen gelassen wurden.
7.5. Zurückgebliebene Sachen des Gastest werden nur auf Anfrage, Risiko und auf Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel bewahrt zurückgebliebene oder vergessene Sachen mindestens 3 Monate auf. Sofern ein erkennbarer Wert besteht, werden diese danach dem lokalen Fundbüro übergeben. Wenn das Fundbüro für eine Aufnahme nicht bereit ist, werden die Sachen max. 6 Monate aufbewahrt und anschließend entweder verwertet oder vernichtet.
7.6. Zu jedem Zimmer bietet das Hotel auf dem Hotelgelände kostenfrei Stellplätze für PKWs zu Verfügung. Hierdurch kommt kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Eine Überwachungspflicht seitens des Hotels besteht nicht. Das Hotel übernimmt auch keine Haftung bei Beschädigung/en oder dem Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeugs oder deren Inhalte. Etwaige Schäden am Fahrzeug sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Berlin. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
8.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand Januar 2023 / Version 1601.1